Weiterbeschäftigungsanspruch

Der Arbeitnehmer kann trotz vermeintlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben, wenn die Beendigung unwirksam oder rechtsmissbräuchlich ist oder wenn das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses durch ein Urteil festgestellt worden ist.