Urlaub

 

Urlaubsanspruch

Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Der gesetzliche Mindesturlaub gemäß § 3 BUrlG beträgt 24 Werktage pro Jahr, wobei das Gesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht. In den meisten Fällen wird der Arbeitnehmer allerdings 5 Tage in der Woche arbeiten, sodass ihm mindestens 20 Werktage Urlaub im Jahr zustehen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer darüber hinaus zusätzlich weitere Urlaubstage gewähren.

Nach einer Wartezeit von sechs Monaten mit Beginn des Arbeitsverhältnisses entsteht der Urlaubsanspruch gemäß § 4 BUrlG voll, davor ist er zu zwölfteln.

Nichtgenommener Urlaub kann gemäß § 7 BUrlG in das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn er aus betrieblichen Gründen oder Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, nicht genommen werden konnte. Dann muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des nächsten Kalenderjahres vom Arbeitgeber gewährt und vom Arbeitnehmer genommen werden.

Konnte der Urlaub wegen lang anhaltender Krankheit nicht genommen werden, so verfällt er jedoch erst 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Urlaub abzugelten, sofern er nicht genommen wurde.


Urlaubsgewährung

Wie ist der Urlaub zu gewähren?

Der Arbeitnehmer kann sich nicht selbst beurlauben, sondern der Arbeitgeber kann die Zeit des Urlaubs festlegen, hat dabei aber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

HINWEIS: Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen!


Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung

Wie hoch ist mein Lohnanspruch während der Urlaubszeit?

Die Begriffe "Urlaubsentgelt", "Urlaubsgeld" und "Urlaubsabgeltung" müssen voneinander unterschieden werden.

Unter Urlaubsentgelt gemäß § 11 BUrlG versteht man die Vergütung des Arbeitnehmers, die dieser während der Zeit seines Urlaubs erhält. Die Höhe des Urlaubsentgelts pro Urlaubstag bemisst sich gemäß § 11 BUrlG nach dem Verdienst, der in den letzten drei Monaten durchschnittlich an einem Arbeitstag verdient wurde.

 

Habe ich einen Anspruch auf (zusätzliches) Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist dagegen eine Gratifikation, die gesetzlich nicht vorgesehen ist und vom Arbeitgeber zusätzlich gezahlt werden kann.

 

Habe ich einen Anspruch aus Auszahlung/Abgeltung meines Urlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Bei der Urlaubsabgeltung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages, der an die Stelle des Urlaubsanspruchs tritt. Dieser setzt aber voraus, dass dem Arbeitnehmer kein Urlaub mehr gewährt werden kann, weil das Arbeitsverhältnis beendet worden ist. Der Anspruch auf Urlaub in Form von Freistellung von der Arbeit ist demnach grundsätzlich vorrangig.

HINWEIS: Mitarbeiter die erst im 2. Halbjahr ausscheiden, haben einen vollen Anspruch auf Ihren Jahresurlaub. Der Anspruch ist (bei vorzeitiger) Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Hinsichtlich des übergesetzlichen Mehrurlaubes kann der Abgeltungsanspruch allerdings vertraglich ausgeschlossen werden.