Ausschlussfristen

Wann verfallen arbeitsrechtliche Ansprüche?

Welche Ausschlussfristen muss ich beachten?

In Arbeitsverträgen können Fristen enthalten sein, wodurch Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes geltend gemacht wurden. Diese werden als Ausschluss- oder Verfallfristen bezeichnet und können in zwei Erscheinungsformen auftreten:

  1. Bei der einstufigen Verfallklausel verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer festgelegten Frist gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden.
  2. Bei der zweistufigen Verfallklausel verfallt der Anspruch, der innerhalb der erststufigen Frist gegenüber der anderen Partei geltend gemacht wurde, wenn er nicht innerhalb einer weiteren Frist vor Gericht geltend gemacht wird.

Die Fristen müssen allerdings mindestens jeweils drei Monate betragen, da eine kürzere vertragliche Frist eine unangemessene und damit unwirksame Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt.

Bei arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen existiert eine sehr detaillierte Rechtssprechung zur Wirksamkeit. Nicht selten sind die vetraglichen Regelungen AGB-widrig.

Weitere Ausschlussfristen können in Tarifverträgen enthalten sein, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.